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Stipendien & Förderungen

Stipendiensystem Friedrich Gulda School of Music NEU

Bis vor kurzem war es an der Friedrich Gulda School of Music nur am Beginn des Studiums möglich, ein Stipendium zu erhalten. Das gehört jetzt der Vergangenheit an. Wir möchten den Zugang zu unserem Ausbildungsangebot erleichtern und besondere Leistung auch belohnen. Deshalb wurde das Stipendienwesen für die Friedirch Gulda School of Music neu gestaltet.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Es sind alle Studierenden und Schüler:innen der Gulda School of Music ab dem zweiten Semester an der FGSM dazu berechtigt, um ein Stipendium anzusuchen. Das bedeutet, das ein Erstantrag frühestens im zweiten Semester gestellt werden kann, damit das Stipendium ab dem dritten Semester an der Gulda School of Music wirksam wird ist.  

Das Stipendium ist für ein Studienjahr gültig. Nach dem Ersterhalt können sich Schüler:innen und Studierende wieder um ein Stipendium bewerben.  

Es können sich alle Schüler:innen und Studierende AB dem zweiten Semester an der Gulda School of Music um ein Stipendium ansuchen. Das bedeutet, dass sich auch Schüler:innen und Studierende in einem höheren Semester bewerben können.  

Die Stipendien sind von der Gulda School of Music übernommene Studienkosten, die im Ausmaß von 50%, 25% oder 10% vergeben werden. Die FGSM übernimmt also diesen Teil der Studiengebühren für die Dauer von einem Jahr.  

 Leistungskriterien

Die Zuerkennung erfolgt aufgrund folgender Leistungskriterien durch die Stipendienkommission: 

  • einen Notendurchschnitt von mindestens 1.5 im zkF (Modul 1) 
  • einen Notendurchschnitt von mindestens 2 in allen anderen Fächern 
  • die lt. Studienplan geforderte Anzahl von SWS-Punkten:

-für Diplomstudium min. 10 SWS/SE
-für Ansuchen im Aufbaustudium 8-10 SWS/Semester)
-für Ansuchen aus dem 2. Semester Vorstudium heraus in Summe 9-12 SWS - in diesem Fall wird das Stipendium unter der Voraussetzung vergeben, dass der/die Studierende die Übertrittprüfung positiv besteht 

  • erfolgreich nachgewiesene Deutschkenntnis auf dem Level B1
     
  • Motivationsschreiben
     
  • Leistungsfortschritt
     
  • Ausgefülltes Antragsformular

Einreichung

Die Einreichfrist für das Ansuchen ist:  

  • 15. Mai (für das folgende Wintersemester) 
  • 15. Dezember (für das folgende Sommersemester)

Einzureichen sind ein Motivationsschreiben und ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular. Das Formular kann hier heruntergeladen werden: Formular Ansuchen auf Stipendium

Bitte senden Sie diese beiden Unterlagen als zip-Datei mit der DateibenennungNachname_Stipendium_Guldaan: studentservices@gulda-school-of-music.com Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der Umstellungsphase unseres Stipendienwesens gewähren wir für diese Einreichfrist am 15. Mai eine Nachfrist von einer Woche (22.05.24).

Bestehende Stipendienvereinbarungen

Für alle Personen, die eine laufende oder bestehende Stipendienvereinbarung haben gelten die vereinbarten Kriterien. Die Einreichfrist ist dieselbe. 

FAQ

Ich studiere im vierten Semester an der Gulda, kann ich trotzdem um ein Stipendium ansuchen?  

Ja, alle Studierenden und Schüler:innen an der Gulda können einen Antrag stellen.  

Ich bin jetzt in meinem ersten Semester im Diplomstudium und habe zuvor das Vorstudium absolviert. Kann ich mich für ein Stipendium bewerben?  

Für das Ansuchen auf ein Stipendium wird die Summe der Semester an der Gulda School of Music herangezogen. Wenn Sie also im ersten Semester Diplomstudium sind und davor das Vorstudium positiv absolviert haben, zählt es in Summe als drei Semester.  

Wann bekomme ich Bescheid, ob ich ein Stipendium bekommen habe oder nicht?  

Nach Erhalt aller Anträge werden diese geprüft und in der Kommission gesichtet. Nach der Abstimmung wird den Antragsteller:innen umgehend Bescheid gegeben. Wir planen dafür etwa ein Monat ein, bis Sie Nachricht vom Student Service bekommen. 

Hier finden Sie nützliche Links zum Thema Stipendien und Beihilfen in Österreich:

www.stipendium.at

www.oeh.ac.at/studieren/stipendien-und-beihilfen

www.grants.at/de

www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/universitaet/2/Sei…

Studienbeihilfe

www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/Studienbeihilfe.html

Wohnbeihilfe

www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/unterstuetzung…

Familienbeihilfe

www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/2.html

Haben Sie Fragen?

Gerne informieren wir weiterführend telefonisch oder per email.

+43 1 375 20 20
office@gulda-school-of-music.com
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